SGS-WIKI
Flugauftrag für Höhenflüge (Höhenflugausweis)
Der Höhenflugausweis ist ein Flugauftrag für Höhenflüge und die Bestätigung der Alleinübungsreife des Flugschülers, erteilt durch den Ausbildungsleiter, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Die theoretische und praktische Grundausbildung muss abgeschlossen sein.
- Die theoretische Ausbildung zur A-Lizenz muss abgeschlossen sein.
- Mindestens 25 Höhenflügen mit allen vorgeschriebenen Flugübungen gemäß Lehrplan.
- Darüber hinaus darf ein Flugauftrag für Höhenflüge ohne Fluglehrer-Aufsicht nur erteilt werden, wenn die Fluglehrer sich vergewissert haben, dass der Flugschüler bezüglich praktischen Könnens, fachlichen Wissens und persönlicher Eignung für unbeaufsichtigte Flüge ausreichend gut vorbereitet ist.
- Mit dem Höhenflugausweis kann der Flugschüler für die Dauer von 36 Monaten in Übungsgeländen mit Einwilligung des dort zuständigen Ausbildungsleiters Übungsflüge ohne Fluglehrer durchführen.
- Er darf nur erteilt werden, wenn der Flugschüler vollständig in die jeweilige Startart eingewiesen ist und im jeweiligen Übungsgelände mindestens 5 Alleinflüge unter Fluglehreraufsicht durchgeführt hat.

