AGB
Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer! Nachfolgend findest Du zusammengefasst alle wichtigen Regelungen bzw. Vereinbarungen zu unseren Ausbildungsveranstaltungen und den Tandemflügen. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass Du mit Deiner Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Buchung eines Tandmfluges keinerlei Verpflichtungen eingehst – ein Rücktritt ist jederzeit möglich.
Vereinbarung zwischen der Süddeutschen Gleitschirmschule I PPC-Chiemsee GmbH, nachfolgend Veranstalter genannt, und dem Kurs- bzw. Reiseteilnehmer bzw. Passagier, nachfolgend Teilnehmer genannt.
Voraussetzungen
Es können ausschliesslich Teilnehmer ohne Einschränkungen ihrer Reaktions- und Bewegungsfähigkeit eine Ausbildung zum Gleitschirmpiloten absolvieren. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre, hier bedarf es der Erlaubnis eines Erziehungsberechtigen. Zur Teilnahme an den Sicherheitstrainings ist mindestens der „Beschränkte Luftfahrerschein“ (A-Lizenz), der „Österr. Paragleiterschein“ oder gleichwertige Lizenzen erforderlich.
Anmeldung
Die Anmeldung zu einer Ausbildungsveranstaltung oder die Buchung eines Tandemfluges muss über das Online-Buchungsformular unserer Homepage erfolgen. Eine Buchungsbestätigung erfolgt umgehend durch Zusendung der Anmeldebestätigung/Rechnung.
Zahlung einer Ausbildungsveranstaltung
Die Anmeldung zu einer Ausbildungsveranstaltung ist für den Teilnehmer unverbindlich. Die Anmeldung stellt lediglich eine Absichtserklärung dar, durch welche der Teilnehmer mitteilt, welche Veranstaltung er absolvieren möchte und wann er damit beginnen möchte. Die Bezahlung einer Ausbildungsveranstaltung erfolgt entweder vor Kursbeginn nach Erhalt der Teilnahmebestätigung/Rechnung oder aber bei Kursbeginn vor Ort per EC-Cash oder in bar.
Rücktritt durch den Kursteilnehmer
Der Teilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, von seiner Anmeldung zu einer bereits gebuchten Ausbildungsveranstaltung zurückzutreten. Ebenso hat der Teilnehmer die Möglichkeit, jederzeit von einer bereits begonnenen Ausbildungsveranstaltung zurückzutreten. Bereits entrichtete Kursgebühren werden bei einem Rücktritt nach Ausbildungsbeginn anteilig der bereits absolvierten Ausbildungsinhalte zurückerstattet. Verschiebt ein Teilnehmer den Beginn seiner Ausbildung auf einen späteren Termin, so entstehen ihm dadurch keine Kosten. Bei Rücktritt nach Beginn einer Ausbildungsveranstaltung fallen in jedem Fall Stornogebühren in Höhe von 15% der Kursgebühr an, mindestens jedoch € 50,-.
Rücktritt durch den Veranstalter
Ohne Einhaltung einer Frist: Gefährdet der Teilnehmer seine eigene, oder die Sicherheit anderer, oder wird der Ausbildungsbetrieb in grob fahrlässiger Weise gestört, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Kursgebühr wird dann anteilig der bereits absolvierten Ausbildungsinhalte zurückerstattet.
Der Veranstalter hat die Möglichkeit die Ausbildungsveranstaltung abzusagen: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung darauf hingewiesen wird. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall den bereits bezahlten Kursbetrag umgehend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
Gewährleistung und Verfall von Leistungen
Ist die Durchführung eines Kurses aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse und aus Sicherheitsgründen nicht möglich, oder scheidet ein Teilnehmer aufgrund einer Verletzung oder Krankheit aus, kann der Teilnehmer nicht absolvierte Ausbildungsinhalte innerhalb von zwei Jahren ohne zusätzliche Kursgebühren nachholen.
Besondere Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
– eine gewissenhafte Kursvorbereitung,
– eine sorgfältige Auswahl und Kontrolle der Leistungsträger,
– die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung,
– die gewissenhafte Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen,
– eine sichere und sorgfältige Ausbildung, insbesondere unter der Berücksichtigung der Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Hängegleiterverbandes.
Über die Abhaltung und den Abbruch von Kursen entscheidet das Lehrpersonal nach pflichtgemäßem Ermessen.
Besondere Pflichten des Kursteilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich:
– einen ordnungsgemäßen Startcheck durchzuführen und darüber hinaus im Zweifelsfall nicht zu starten,
– erst nach ausdrücklicher Startfreigabe des jeweiligen Lehrpersonals zu starten, jedoch niemals gegen seine eigenen Bedenken,
– den sicherheitsrelevanten Anordnungen des Lehrpersonals Folge zu leisten,
– für die eigene Flugausrüstung eine gesetzlich vorgeschriebene Halterhaftpflichtversicherung abzuschliessen und den Versicherungsnachweis mitzuführen,
– für einen zulassungskonformen Zustand seiner eigenen Ausrüstung zu sorgen und insbesondere den „Zwei-Jahres-Check“ für Gleitsegel und die 6-monatigen Packintervalle des Notsystems einzuhalten.
Besondere Risiken
Im Hinblick auf die allgemeinen Risiken des Gleitschirmfliegens geschieht die Teilnahme an den Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt besonders für Risiken, die vom Veranstalter nicht vorhersehbar sind. Eine Haftung für Schäden, die mit dem Charakter der jeweiligen Veranstaltung oder dem Charakter der Sportart Gleitschirmfliegen in Zusammenhang stehen, besteht auch dann nicht, wenn der Veranstalter die infrage kommenden Veranstaltungen durchführt.
Preise und Leistungen
Es gelten die in den Veröffentlichungen des jeweiligen Jahres aufgeführten Preise und Leistungen (Preis- und Programmänderungen bleiben vorbehalten).
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Traunstein. Erfüllungsort ist Sitz der Flugschule. Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgeblich.