Fliegen zu zweit – Dein Weg zur Tandemlizenz

Gleitschirmfliegen mit einem Passagier gehört zweifellos zu den schönsten Abenteuern, die man sich vorstellen kann. Gerade deshalb bedarf es besonderer Anforderungen an Piloten und Pilotinnen: „Airmanship“. Dieser Begriff beschreibt das Verhalten als verantwortungsbewußter Pilot*in, und ist die grundsätzliche Voraussetzung für die hohen Pilotenanforderungen beim Tandemfliegen. Gefragt ist, neben der herausragenden praktischen Befähigung, ein besonders gutes Urteilsvermögen, ein ausgeprägtes Sicherheitsbewusstsein, genaue Wetter- und Situationseinschätzung sowie Regel-Disziplin.

Die Ausbildung vermittelt ein gefestigtes, sicherheitsorientiertes Risikomanagement, das Dir hilft, Dich stets innerhalb sicherer Grenzen zu bewegen. Und Du wirst lernen, Dich in die Lage zu versetzen, auf Grundlage eigener Analysen von Bedingungen, der Einflüsse von Ausrüstung, Gelände und dem physischen und mentalen Zustand von Dir selbst und Deinem Passagier, fachlich korrekte Entscheidungen für oder gegen einen Passagierflug zu treffen.

Kursdaten

Kursbeginn: Täglich von Mitte März bis Mitte Oktober
Ort: Balsberg/Unterwössen, Unterberghorn/Kössen und Fliegercamps
Kurspreis: 850 € / 765 €*

Wichtige Informationen & Wissenswertes zur Ausbildung.

Praktischer Eingangstest

Voraussetzung für den Beginn Deiner Ausbildung ist ein bestandener Praxis-Eingangstest vor einem DHV-Prüfer. Eine aktuelle Liste der autorisierten Prüfer erhältst Du über die Geschäftsstelle des DHV.

Informationen & Anforderungen zum Eingangstest.

Fachliche Voraussetzungen

Um mit der Ausbildung zum Tandempilot*in beginnen zu können, ist es erforderlich, dass Du mindestens bereits 2 Jahre im Besitz einer gültigen Lizenz bist und Du darüberhinaus mindestens 200 Flüge absolviert hast.

Ausrüstung & Versicherung

Zur Ausbildung benötigst Du Deine eigene zulassungskonforme Flugausrüstung sowie eine gesetzlich vorgeschriebene Halterhaftpflichtversicherung.

Bei Fragen zu diesen Punkten, stehen wir Dir gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Dein Passagier

Dein Passagier während der Ausbildung muss im Besitz eines gültigen Luftfahrerscheines für Gleitschirme oder Hängegleiter sein.

Tipp: Idealerweise suchst Du Dir für die Ausbildung eine weitere Person, mit der Du die Schulung gemeinsam absolvieren kannst.

Gültigkeit der Lizenz

Die Gültigkeit der Passagierflugberechtigung besteht drei Jahre ab Ausstellungsdatum.

Verlängerung der Lizenz

Die Verlängerung der Lizenz erfolgt für jeweils drei weitere Jahre durch einen doppelsitzigen Überprüfungsflug (Checkflug) vor einem autorisierten Fluglehrer. Dieser Überprüfungsflug muss innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der 3-Jahres-Frist durchgeführt werden.

Unsere Leistungen

  • Ausbildung gemäss Lehrplan bis zur Prüfungsreife
  • Tägliche Schulung (gutes Flugwetter vorausgesetzt)
  • Mind. 1 Schulungsflug mit dem Fachlehrer
  • Betreuung über Funk
  • Online Prüfungsfragen

Im Kurspreis nicht enthalten:

  • Liftgebühren
  • Transport zu den Startplätzen
  • Prüfungsgebühren

Buchung

Die Buchung kann bequem über das Online-Buchungsformular auf dieser Seite erfolgen! Darüber hinaus kannst Du die Buchung auch schriftlich, per Mail, oder aber auch telefonisch übermitteln: 08641-7575.

Buchungsbestätigung

Nach Eingang der Anmeldung versenden wir umgehend eine Bestätigung per Mail mit zusätzlichen Informationen zur Veranstaltung.

Kursablauf: Die Trainingstage beginnen früh morgens an der Balsberglift/Talstation in Unterwössen, direkt am Schulungsgelände. Den genauen Schulungsplan und den Kursbeginn erfährst Du über unsere Informationen zum aktuellen Schulungsablauf, siehe Schulung aktuell. Nach dem Meteobriefing und den Unterweisungen zu den Flugübungen gemäß Lehrplan, folgt die praktische Ausbildung im Gelände. Die Schulungstage enden, je nach Flugbedingungen, zwischen 17 und 19 Uhr.

Die Theorieausbildung beinhaltet: Mindestens 4 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in den Sachgebieten Luftrecht, Technik, Flugtechnik, Verhalten in besonderen Fällen.

Die Praxisausbildung umfasst mindestens 40 Ausbildungsflüge:

  • Davon mindestens einen ersten Ausbildungsflug als Höhenflug zusammen mit einem zur Ausbildung berechtigten Fluglehrer als verantwortlichen Luftfahrzeugführer (Pilot).
  • Mindestens 10 Flüge innerhalb der Grundausbildung  im Grundschulungsgelände (30 -100 m) unter Anleitung und Aufsicht eines berechtigten Fluglehrers.
  • Mindestens 15 Flüge im Höhenfluggelände unter Anleitung und Aufsicht eines berechtigten Fluglehrers.
  • Mindestens 15 Höhenflüge mit Flugauftrag der Flugschule oder unter Fluglehreraufsicht.

Wetter Unterwössen

Beachte: Die angezeigten Windwerte beziehen sich auf das Kammniveau in 1500 Meter NN.

Bei den angezeigten Windwerten handelt es sich um Prognosen. Tatsächliche Windwerte sind abzurufen von den relevanten Messstationen.

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